Das Vermögen richtig vererben oder zu Lebzeiten übertragen?

Grundsätzlich ist jedem zu empfehlen, zumindest ein Testament zu errichten. Wenn das Familienvermögen jedoch ohne hohe Steuern, Vermögensverluste oder Erbenstreit auf die nächste Generation übertragen werden soll, dann kann Sie dies nur mit einer Übertragung zu Lebzeiten erreicht werden.

Der Schwerpunkt des Vortrags liegt daher auf der Vermögensübertragung zu Lebzeiten im Rahmen von Verträgen der vorweggenommenen Erbfolge. Der Vollständigkeit halber werden auch die General- und Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung und die Patientenverfügung behandelt.

Wenn z.B. Immobilien – die in der Regel den Schwerpunkt des Vermögens darstellen – zu Lebzeiten durch einen Vertrag der vorweggenommenen Erbfolge übertragen werden wird ein „Nießbrauchsvorbehalt“ (die Überträger bleiben lebenslang wirtschaftlich wie Eigentümer gestellt), sowie umfangreiche Rückforderungsrechet für Notfälle vereinbart. Auf Wunsch kann darüber hinaus eine Verpflichtung der Empfänger zur Organisation und Überwachung zur Pflege der Überträger im Alter einbezogen werden. Streit unter den zukünftige Erben, hohe Erbschaftsteuer und ein Zugriff der Sozialhilfeträger auf das Familienvermögen werden so vermieden.

Themen:

  • gesetzliche Erbfolge
  • testamentarische Gestaltungen
  • Vertrag der vorweggenommenen Erbfolge
  • häusliche Versorgung und Pflege
  • General- und Vorsorge-Vollmacht mit Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung

    Weitere Informationen finden Sie hier.

Zeitraum
17:30 - 20:00 Uhr

Veranstalter
Rechtsanwalt Dr. Dirk Thümmel